- im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII §35a und
 SGB IX §102 zu beantragen bei den Sozial- und Jugendämtern
 von Stadt und Landkreis
- Selbstzahler*innen
    
- in Einzelfällen durch Privatkassen, sofern im Leistungskatalog
 vertraglich inbegriffen
    Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.