- im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII §35a und
SGB XII §§53ff zu beantragen bei den Sozial- und Jugendämtern
von Stadt und Landkreis
- Selbstzahler
- in Einzelfällen durch Privatkassen, sofern im Leistungskatalog
vertraglich inbegriffen
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.